Satzung
§1 Zweck und Aufgaben der Gesellschaft
Der Club widmet sich vornehmlich der Pflege von Kölner Mund- und Eigenart, innerhalb des alten historischen Kölner Fastnachtsfestes.
Politische Ziele verfolgt der Club nicht.
§2 Zusammensetzung des Clubs
Der Club besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern.
Mitglied des Clubs kann jede natürliche Person werden.
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und sie müssen das 15.Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme.
Der Club hat einen Vorstand, der sich wie folgt zusammensetzt:
Präsident
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Geschäftsführer
Schatzmeister
Musikleiter
§3 Rechte und Pflichten des Vorstandes
Präsident / 1. Vorsitzender:
Der Präsident / 1. Vorsitzender steht dem gesamten Club vor.
Er wird wie jedes andere Vorstandsmitglied, alle zwei Jahre neu gewählt, bzw. neu bestätigt.
Der Präsident / 1. Vorsitzender führt den Vorsitz bei Clubversammlungen und Besprechungen.
Er ist verpflichtet, viermal im Jahr eine Vorstandsversammlung einzuberufen, deren Termin mit den Vorstandsmitgliedern vorher vereinbart wird,
um Clubthemen oder Anliegen für die Clubversammlungen zu besprechen oder festzulegen.
Er hat keine alleinige Entscheidungsgewalt, nur in besonderen Fällen, die in Ihrer Dringlichkeit einer schnellen Entscheidung bedürfen.
2. Vorsitzender:
Hat in Abwesenheit des 1. Vorsitzenden die gleichen Rechte. Sonst wie jedes andere Vorstandsmitglied.
Schatzmeister:
Er hat das Recht und die Verpflichtung, die ihm anvertrauten Clubgelder, Beiträge, Spenden usw. zu verwalten und zu kassieren.
Er haftet voll und in ganzer Höhe, für die ihm anvertrauten Gelder.
Der Schatzmeister ist nicht für Verschuldungen des Clubs mit seinem privaten Vermögen haftbar zu machen.
Der Vorstand leitet den Club.
Seine Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet.
Er tritt viermal im Jahr zu einer Vorstandssitzung zusammen oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es beantragen.
Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
Zu den weiteren Aufgaben des Vorstandes zählen:
a. Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung der Anregungen der Mitglieder.
b. Bewilligung von Ausgaben.
c. Aufnahme in besonderen Fällen,
die in Ihrer Dringlichkeit eine schnelle Entscheidung bedürfen,
Ausschluss und Bestrafung von Mitgliedern.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied des Clubs kann jede natürliche Person werden. Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, jede Mitgliederversammlung zu besuchen und an ihr teilzunehmen.
Jedes Clubmitglied, ist ferner zur Hilfsleistung bei Club-Veranstaltungen verpflichtet, um an dessen Gelingen beizutragen.
Jedes aktive Clubmitglied, hat sich durch die Abgabe des Anmeldeformulars verpflichtet, an Karnevalsumzügen, in unseren traditionellen Kostümen zu erscheinen, und in diesen, die Umzüge und Veranstaltungen mitzumachen, es sei denn, das ein Mitglied durch Krankheit oder familiären Anlass, dazu nicht in der Lage ist.
Die Anzahl der Mitglieder, ob aktiv oder inaktiv, sind nach oben hin nicht begrenzt.
§5 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung. Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Präsidenten / 1.Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiters den Ausschlag.
Mitglieder, die des Öfteren unentschuldigt fehlen, und dennoch kurz vor der Karnevalssaison, die Beiträge rückwirkend für mehrere Monate bezahlen, können nach allgemeiner Abstimmung, mit einfacher Mehrheit, von der laufenden Karnevalssaison ausgeschlossen werden, ohne die Mitgliedschaft zu verlieren.
Für die Absetzung eines Vorstandsmitglieds, muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wobei mindestens 75% der gesamten Mitglieder anwesend sein müssen.
Davon ist ein Mehrheitsbeschluss von mindestens ¾ aller abgegebenen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, können nur auf ¾ Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder vorgenommen werden.
Sollten Mitglieder, während längerer Krankheit, zu Stimmabgabe nicht in der Lage sein, so muss vorher eine schriftliche Einwilligung, des Mitglieds eingeholt werden.
§6 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Club. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Das ausgeschiedene Mitglied kann keine finanziellen und/oder materiellen Ansprüche stellen.
Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand ausgeschlossen werden:
§7 Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
Wiederwahl ist zulässig.
Alle Mitglieder sind Stimmberechtigt.
§8 Auflösung des Clubs
Die Auflösung des Clubs kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für die Auflösung des Clubs müssen mindestens 75% der gesamten Mitglieder anwesend sein.
Davon ist ein Mehrheitsbeschluss von mindestens ¾ aller abgegebenen Stimmen erforderlich.
Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Bei Auflösung des Clubs fällt sein Vermögen an das
Seniorenheim auf der Subbelrather Str. 400 in 50827 Köln.
Horst Wischum Thomas Röper
Präsident 1. Vorsitzender
Zusätze zur allgemeinen Satzung
Top 1: Beiträge werden monatlich oder jährlich im Voraus gezahlt.
Top 2: Reisen, Fest- und Feierlichkeiten, sind für alle Mitglieder zugänglich.
Top 3: Mitglieder, die aus irgendwelchen Gründen an Top 2 nicht teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Top 4: Sachbeschädigung von Vereinsmaterial, was auf Verschulden des Benutzers zurückzuführen ist, wird vom Schädiger als Privatperson getragen.
Top 5: Wurfmaterial, das der Club stellt, wird nur gegen Abgabe eines Berechtigungsnachweises (Bon) ausgegeben. Sollte ein Mitglied denselben verlieren, erlischt jeglicher Anspruch.
Top 6: Die Bon-Ausgabe für das Wurfmaterial wird vor dem jeweiligen Zug erst nach vollständiger Beitragszahlung stattfinden.
Top 7: Privates Wurfmaterial muss an den Ladetagen von jedem persönlich sortiert und verladen werden.
Top 8: Kinder dürfen wegen der Unfallgefahr, kein Wurfmaterial für ihre Eltern oder sonstige Begleiter am Bagagewagen während des Zuges holen.
Top 9: Mitglieder, die sich sogenannte Läufer für ihr Wurfmaterial mitnehmen wollen, müssen diese spätestens bei der letzten Versammlung vor Karneval anmelden (Name, Adresse) und die Versicherungsbeiträge sofort begleichen.
Die Läufer müssen im Zug einen weißen Papieranzug tragen, ansonsten dürfen sie nicht mit gehen.
Ebenfalls dürfen sie kein Fell tragen oder Wurfmaterial werfen.
Top 10: Für alle aktiven Mitglieder ist das Treffen am Abend des Karnevalssamstags im Stammlokal Pflicht.
Top 11: Ehemalige Mitglieder des Clubs, die ausgeschlossen wurden oder mit Beitragsrückständen den Club verlassen haben, können keine neue Mitgliedschaft mehr erwerben.
Top 12: Aktive Mitglieder sind in ersten Jahr Mitglied auf Probe. Nach einem Jahr stimmt die Mitgliederversammlung über eine ordentliche Mitgliedschaft ab.
Top 13: Zum erweiterten Vorstand (nicht geschäftsführend) wird die Position eines Inventar- und Lagerwart eingeführt.
Der sich um den materiellen Bestand des Clubs kümmert.
Top 14: Zum erweiterten Vorstand (nicht geschäftsführend) wird die Position eines Kamellenwart eingeführt. Dieser kümmert sich um das Wurfmaterial für die Mitglieder des Clubs.
(Beschaffung, Abholung, Lagerung, Verteilung, Bon‘s und Wagenbeladung)
letzte Aktualisierung JHV: 02-03-2018